Beschluss: Vergesellschaftung der Energiekonzerne
Beschlossen vom Landesrat am 01.11.2010 in Düsseldorf
Der Landesverband und die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Nordrhein-Westfalen werden aufgefordert, sich für Umsetzung des Artikels 27 der Landesverfassung NRW einzusetzen und als ersten Schritt einen Gesetzentwurf vorzubereiten, der die Vergesellschaftung der Energienetze vorsieht.
Zugleich stößt der Landesverband DIE LINKE. NRW eine öffentliche Diskussion darüber an, wie diese Bereiche einer wirksamen demokratischen Kontrolle unterworfen werden können. Vertreter von Kommunen und Kreisen, von Umwelt – und Verbraucherverbänden müssen dabei ebenso in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden wie die Beschäftigten.
Begründung:
· Die Macht der Energielobby steht einem Kurswechsel in der Klimapolitik entgegen.
· Mit Eon und RWE wird es keine bezahlbare Energie für alle geben.
· Die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke und die ungelöste Frage der Endlagerung bedrohen uns und Tausende folgender Generationen
· Die Macht der Energiekonzerne stellt eine Gefahr für die Demokratie da.
· Der sich zuspitzende Kampf um knapper werdende Energieressourcen ist eine der größten Gefahren für den Weltfrieden.
· Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Artikel 27:
„(1) Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.
(2) Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten“
Gütersloh, Carl-Bertelsmann Str. 35, 25. September 2010
Kontakt
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